Der Pflegeberuf in Frankreich befindet sich in einer entscheidenden Phase. Das Gesetz Nr. 2025-581 vom 27. Juni 2025 hat die Pflegekonsultation, die pflegerische Diagnose und neue Verschreibungsmöglichkeiten im Gesundheitsgesetzbuch verankert. Diese legislativen Fortschritte markieren einen Bruch mit Jahrzehnten von Forderungen, die ohne rechtliche Umsetzung blieben.
Mehrere Monate nach der Verkündung lassen die Anwendungserlasse auf sich warten. Schriftliche Fragen von Senatoren, die im September 2026 veröffentlicht wurden, weisen auf eine noch unvollständige regulatorische Umsetzung hin.
Gesetz vom 27. Juni 2025: Was sich konkret für die Pflegekräfte ändert
Vor diesem Gesetz basierte der rechtliche Rahmen für die Pflegeausübung auf einer eng definierten eigenen Rolle. Die Pflegekonsultation hatte keine formelle rechtliche Existenz, was eine autonome Abrechnung verhinderte und die Sichtbarkeit der täglichen klinischen Arbeit einschränkte.
Der am 27. Juni 2025 verkündete Text ändert diese Situation in drei Punkten. Die pflegerische Diagnose, die im Gesundheitsgesetzbuch verankert ist, gibt der klinischen Bewertung, die die Pflegekräfte bereits ohne offizielle Anerkennung durchführten, eine rechtliche Grundlage. Die Pflegekonsultation wird zu einem identifizierten Akt. Und neue Verschreibungsmöglichkeiten erweitern den Handlungsrahmen, gemäß dem im September 2026 aktualisierten Bericht der ANFIIDE.
Die Gewerkschaften und Berufsorganisationen, darunter die auf convergenceinfirmiere.fr aufgeführten, haben seit Jahren zur Durchsetzung dieser Forderungen beigetragen. Die Verabschiedung des Gesetzes stellt einen legislativen Schritt dar, löst jedoch nicht allein das Problem der täglichen Anerkennung.

Anwendungserlasse: Die regulatorische Blockade, die die Anerkennung der Pflegekräfte bremst
Ein Gesetz ohne Erlass bleibt toter Buchstabe. Genau das ist das Risiko, das mehrere Parlamentarier im Herbst 2026 ansprechen. Die schriftlichen Fragen, die von Jocelyne Guidez, Marie-Do Aeschlimann und Laurent Burgoa im Senat eingereicht wurden und am 17. September 2026 veröffentlicht wurden, fragen die Regierung nach dem Zeitplan für die Veröffentlichung der regulatorischen Texte.
Ihre Besorgnis bezieht sich auf spezifische Punkte:
- Die Finanzierungsmodalitäten für die Pflegekonsultation in der Stadt wurden nicht definiert, was es den freiberuflichen Pflegekräften unmöglich macht, sie in einem wirtschaftlich tragfähigen Rahmen durchzuführen.
- Die Bedingungen für die Ausübung der pflegerischen Diagnose (benötigte Ausbildung, genauer Umfang, Verbindung zur medizinischen Diagnose) müssen noch durch regulatorische Maßnahmen präzisiert werden.
- Die neuen Verschreibungsmöglichkeiten sind aufgrund fehlender Listen der betroffenen Produkte und Handlungen noch nicht operational.
Ohne Erlass hat das Gesetz keine konkreten Auswirkungen auf die tägliche Ausübung. Diese Situation schafft verständliche Frustration unter den Fachleuten, die auf eine schnelle Umsetzung der beschlossenen Fortschritte gehofft hatten.
Direkter Zugang zu pflegerischen Leistungen: Ein Paradigmenwechsel, der noch begrenzt ist
Das Gesetz vom 27. Juni 2025 sieht vor, dass bestimmte Patienten direkt auf pflegerische Leistungen zugreifen können, ohne vorher einen Arzt aufsuchen zu müssen. Diese Bestimmung betrifft Gesundheitseinrichtungen, sozialmedizinische Einrichtungen und koordiniert arbeitende Strukturen.
Der direkte Zugang verändert die Logik des Behandlungsverlaufs. Historisch gesehen intervenierte die Pflegekraft auf ärztliche Anordnung. Ihr zu erlauben, einen Patienten als Erstkontakt zu empfangen, erkennt eine eigenständige klinische Bewertungsfähigkeit an. Es ist ein symbolischer sowie praktischer Wandel.
Im Gegensatz dazu bleibt der direkte Zugang in der Stadt schrittweise und begrenzt, gemäß den verfügbaren Informationen in den schriftlichen Fragen des Senats. Die Regelung gilt nicht allgemein für freiberufliche Praxen. Die Rückmeldungen aus der Praxis divergieren hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzbarkeit dieser Maßnahme ohne spezifische Finanzierung oder klare Protokolle zwischen den Gesundheitsfachleuten.
Der besondere Fall der Pflegekräfte im Bildungswesen
Das Gesetz hat auch die Spezialisierung der Pflegekräfte im Bildungswesen und im Hochschulbereich anerkannt. Die ministeriellen Arbeiten beziehen sich weiterhin auf das Diplom, die Ausbildungsdauer, die Zugangsvoraussetzungen und die damit verbundene Gehaltserkennung.
Der SNICS-FSU hat große Divergenzen mit dem Ministerium hinsichtlich der beruflichen Umsetzung dieser Anerkennung gemeldet. Das spezifische Diplom, die Dauer der zusätzlichen Ausbildung und das Gehaltsniveau sind Gegenstand nicht abgeschlossener Diskussionen. Die rechtliche Anerkennung existiert, aber ihr konkreter Inhalt muss noch verhandelt werden.

Kollektives Engagement der Pflegekräfte: Über die Gesetzestexte hinaus
Die Mobilisierung des Berufs beschränkt sich nicht auf institutionelle Verhandlungen. Die Nationale Ordnung der Pflegekräfte, die einzige repräsentative Organisation, die 2020 offiziell am Ségur de la santé teilgenommen hat, hatte bereits Vorschläge für eine bessere globale Anerkennung des Pflegeberufs formuliert. Einige dieser Vorschläge wurden in den Schlussfolgerungen des Ségur aufgegriffen, andere warteten auf das Gesetz von 2025, um einen ersten Schritt zu finden.
Das berufliche Engagement der Pflegekräfte geht über den fordernden Rahmen hinaus. Die Organisationspsychologie beschreibt das pflegerische Engagement als die Kombination aus Energie, starkem persönlichem Einsatz und intensiver Zufriedenheit in der Arbeit. Diese relationale und emotionale Dimension erklärt, warum Pflegekräfte trotz oft schwieriger Bedingungen weiterhin arbeiten.
Die Grenzen dieses Engagements sind dokumentiert. Die Diskrepanz zwischen dem geforderten Einsatz und der erhaltenen Anerkennung (statusrechtlich, finanziell, entscheidungsrechtlich) führt zu einer Erschöpfung, die die Abgänge aus dem Beruf nährt. Die gesetzliche Anerkennung ohne konkrete Umsetzung könnte diese Diskrepanz eher verschärfen als verringern.
Pflegeberuf: Die anhaltenden Unsicherheitszonen
Mehrere Fragen bleiben im Herbst 2026 offen. Der Zeitplan für die Veröffentlichung der Erlass ist nicht öffentlich kommuniziert worden. Die Finanzierung der pflegerischen Konsultationen in der freiberuflichen Praxis ist nicht geklärt. Die Ausbildung zur pflegerischen Diagnose, falls sie sich ändern sollte, hat kein validiertes Lehrkonzept.
Die verfügbaren Daten erlauben keine Schlussfolgerungen über das tatsächliche Tempo der Umsetzung dieser Maßnahmen. Der Senat hat die Fragen gestellt, die Regierung hatte bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der schriftlichen Fragen noch nicht geantwortet.
Der Pflegeberuf hat einen legislativen Fortschritt erzielt, den viele vor einigen Jahren noch für unwahrscheinlich hielten. Die Herausforderung verlagert sich nun vom Parlament zu den Ministerien, wo die praktischen Modalitäten, die Budgets und die Ausbildungsreferenzen entschieden werden. Dort wird die tatsächliche Anerkennung entschieden, die den Alltag der Pflegekräfte und die Qualität der Patientenversorgung verändert.



